Schaden regulieren

Versicherung kürzt das Gutachten – was Sie tun können

Es kommt häufig vor: Das Schadengutachten weist einen bestimmten Betrag aus, doch die gegnerische Versicherung überweist weniger. Solche Kürzungen sind bei der Schadenregulierung eher die Regel als die Ausnahme – und längst nicht immer berechtigt. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls müssen Sie eine Kürzung nicht einfach hinnehmen.

Kurz gesagt: Eine gekürzte Regulierung ist zunächst nur die Meinung der Versicherung – nicht das letzte Wort. Grundlage Ihres Anspruchs bleibt das unabhängige Gutachten.

Typische Kürzungen

Diese Positionen werden besonders oft gekürzt oder gestrichen:

Warum Versicherungen kürzen

Der Grund ist meist schlicht wirtschaftlich: Jede eingesparte Position senkt die Regulierungssumme. Viele Versicherer lassen Gutachten dazu durch externe Prüfdienstleister „nachrechnen“. Diese Prüfberichte klingen objektiv, verfolgen aber das Interesse der Versicherung – nicht Ihres.

Das Werkstatt- und Prognoserisiko liegt nicht bei Ihnen

Als Geschädigter dürfen Sie sich grundsätzlich auf ein fachgerecht erstelltes Gutachten verlassen. Stellt sich später heraus, dass einzelne Ansätze zu hoch waren, geht das regelmäßig nicht zu Ihren Lasten – das sogenannte Werkstatt- bzw. Prognoserisiko trägt der Schädiger. Sie müssen sich also nicht auf jede Kürzung einlassen, nur weil die Versicherung sie behauptet.

Wichtig: Reagieren Sie auf Kürzungen, statt sie stillschweigend zu akzeptieren. Wer den Restbetrag einfordert, bekommt ihn in vielen Fällen auch.

Was Sie konkret tun können

  1. Regulierungsschreiben Position für Position mit dem Gutachten abgleichen.
  2. Kürzung nicht vorschnell akzeptieren – und keine „Abfindungserklärung“ unbedacht unterschreiben.
  3. Den Sachverständigen um eine kurze Stellungnahme zu den gekürzten Positionen bitten.
  4. Bei unberechtigten Kürzungen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – bei unverschuldetem Unfall trägt dessen Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung.

Häufige Fragen

Muss ich eine Kürzung akzeptieren?

Nein. Die Kürzung ist zunächst nur die Position der Versicherung. Grundlage Ihres Anspruchs bleibt das unabhängige Gutachten; den Differenzbetrag können Sie einfordern.

Wer zahlt den Anwalt, wenn ich mich wehre?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines Rechtsanwalts zum erstattungsfähigen Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.

Darf mich die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen?

Nur eingeschränkt. Bei neuwertigen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen müssen Sie sich häufig nicht auf eine beliebige freie Werkstatt verweisen lassen. Das ist eine Einzelfallfrage – im Zweifel hilft eine kurze Einschätzung.

Wurde Ihr Gutachten gekürzt?

Ich prüfe die Kürzung und unterstütze Sie mit einer fundierten Stellungnahme gegenüber der Versicherung – schnell und unabhängig.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die genannten Wertgrenzen sind Richtwerte; die Beurteilung im Einzelfall kann abweichen.

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