Unfallgutachten im Heidekreis
Unabhängiges Kfz-Unfallgutachten – schnell vor Ort, nachvollziehbar und rechtssicher. Im Heidekreis und in der gesamten Region. Kostenfrei bei unverschuldetem Unfall: Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Warum ein Unfallgutachten?
Ein Kostenvoranschlag deckt meist nur Reparaturkosten ab. Ein Unfallgutachten dokumentiert zusätzlich Positionen wie Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall – genau die Punkte, die bei der Regulierung oft entscheidend sind.
Ansprüche sichern
Vollständige Dokumentation für die Regulierung – transparent und prüfbar.
- Reparaturkosten & Reparaturweg
- Wertminderung
- Nutzungsausfall / Ausfallentschädigung
Beweissicherung
Fotos, Daten und Schadensumfang sauber festhalten – wichtig bei strittigen Fällen.
- Fotodokumentation
- Schadenbeschreibung
- Plausibilitätsprüfung
Schnell & vor Ort
Begutachtung dort, wo das Fahrzeug steht – zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort.
- Schnell vor Ort im Heidekreis
- Celle, Lüneburg, Uelzen, Verden
- Hamburg, Hannover, Bremen nach Absprache
Reparaturschaden oder Totalschaden?
Nach einem Unfall stellt sich zuerst die Frage, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt. Diese Einordnung entscheidet darüber, auf welcher Grundlage die Versicherung reguliert – und sie gehört zu den Kernaufgaben des Gutachtens.
Reparaturschaden
Die Reparaturkosten liegen unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwands. Abgerechnet wird auf Basis der kalkulierten Reparatur – wahlweise nach tatsächlicher Instandsetzung oder auf Gutachtenbasis.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Die Reparatur übersteigt den Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Reguliert wird dann in der Regel über diesen Betrag statt über die Reparaturkosten.
Technischer Totalschaden
Das Fahrzeug lässt sich technisch nicht mehr sinnvoll oder sicher instand setzen – etwa bei schweren Verformungen tragender Teile. Hier ist die Bewertung reine Sachverständigenarbeit.
Die drei Werte, auf die es ankommt
- Wiederbeschaffungswert – was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt aktuell kosten würde.
- Restwert – was Ihr beschädigtes Fahrzeug im jetzigen Zustand noch wert ist.
- Wiederbeschaffungsaufwand – die Differenz aus beidem und damit die Messlatte für die Wirtschaftlichkeit.
Beim Restwert lohnt genaues Hinsehen: Wird er zu hoch angesetzt, sinkt Ihre Entschädigung. Ein eigenes Gutachten ermittelt ihn nachvollziehbar und auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt.
So läuft es ab
In vier Schritten von der Anfrage bis zum fertigen Unfallgutachten.
Kurz melden
Telefon oder WhatsApp – kurze Infos reichen.
- Was ist passiert?
- Wo steht das Fahrzeug?
- Wann passt ein Termin?
Besichtigung & Fotos
Schadenaufnahme vor Ort inklusive vollständiger Fotodokumentation.
Gutachten erstellen
Nachvollziehbar, prüfbar und rechtssicher.
- Schadenskalkulation
- Wertminderung / Restwert
- Wiederbeschaffungswert
Versand als PDF
Sie erhalten das Gutachten schnell digital. Bei Rückfragen bin ich erreichbar.
Checkliste für den Termin
Wenn verfügbar, hilft das für eine schnelle Bearbeitung:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
- Fotos vom Unfallort (optional)
- Versicherungsdaten / Kennzeichen des Unfallgegners
- Unfallbericht / Aktenzeichen (falls vorhanden)
Tipp: Fahrzeug nicht vorschnell reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist.
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Ich erkläre Ihnen den Ablauf transparent und unterstütze bei der weiteren Vorgehensweise.
Haftpflichtschaden
Sie sind nicht schuld? Dann trägt die Gegenseite die Kosten in der Regel.
Teilschuld / ungeklärt
Wir schauen gemeinsam, welche Variante sinnvoll ist und wie Sie vorgehen können.
Kleinschäden
Bei sehr kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen – ich berate ehrlich.
Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Viele Geschädigte wissen nicht, wie viel Entscheidungsspielraum sie tatsächlich haben – und lassen sich vorschnell auf Vorgaben der gegnerischen Versicherung ein.
Freie Gutachterwahl
Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen und müssen sich nicht auf den Prüfdienst der Gegenseite verweisen lassen. Deren Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung – nicht in Ihrem.
Freie Werkstattwahl
Auch die Werkstatt suchen Sie selbst aus. Ein Verweis auf eine günstigere Partnerwerkstatt der Versicherung ist ein Angebot, keine Verpflichtung.
Zeit für Ihre Entscheidung
Lassen Sie den Schaden dokumentieren, bevor repariert oder verkauft wird. Ist das Fahrzeug erst instand gesetzt, lässt sich der ursprüngliche Umfang nicht mehr belegen.
Drei Fehler, die häufig Geld kosten
- Das Fahrzeug reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert wurde.
- Ein Restwertangebot der gegnerischen Versicherung ungeprüft annehmen.
- Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall gar nicht erst geltend machen, weil sie im Kostenvoranschlag nicht auftauchen.
Hinweis: Ich erstelle das technische Gutachten und erläutere Ihnen die Positionen – eine Rechtsberatung ist das nicht. Bei strittiger Haftung oder Streit mit der Versicherung ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner; bei einem unverschuldeten Unfall trägt auch dessen Kosten in der Regel die Gegenseite.
Häufige Fragen
Kurz und verständlich, damit Sie sich sicher fühlen.
Wer bezahlt das Unfallgutachten?+
Darf ich meinen Gutachter selbst aussuchen?+
Wie schnell bekomme ich einen Termin?+
Was unterscheidet einen Kostenvoranschlag von einem Gutachten?+
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?+
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?+
Was ist eine merkantile Wertminderung?+
Muss ich mein Auto reparieren lassen?+
Kommen Sie auch zu mir vor Ort?+
Kontakt
Am schnellsten: Anruf, WhatsApp oder das Formular.
Kontaktdaten
Inhaber: Jovan Dujkovic
August-Schumacher-Weg 13
29649 Wietzendorf (Heidekreis)
- Telefon01706 769047
- WhatsAppChat starten
- E-Mailkontakt@nordwert-gutachten.de