Nach dem Unfall

Wertminderung nach einem Unfall: Was Ihnen zusteht

Ein Fahrzeug, das nach einem Unfall fachgerecht repariert wurde, ist auf dem Markt trotzdem weniger wert als ein vergleichbares Auto ohne Unfall. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Sie entsteht, weil ein Fahrzeug mit Unfallhistorie beim Verkauf offengelegt werden muss und dann schlechter dasteht – selbst wenn technisch alles einwandfrei instand gesetzt wurde. Bei einem unverschuldeten Unfall ist diese Wertminderung Teil Ihres Schadens und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ersetzt.

Kurz gesagt: Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen die Wertminderung zusätzlich zu – auch wenn das Auto längst repariert ist und Sie es behalten. Voraussetzung ist, dass sie im Gutachten sauber ermittelt wurde.

Technische und merkantile Wertminderung

Man unterscheidet zwei Formen. Die technische Wertminderung beschreibt einen verbliebenen technischen oder optischen Mangel trotz Reparatur – dank moderner Instandsetzung heute eher selten. Praktisch wichtiger ist die merkantile Wertminderung: der reine Marktwertverlust, weil das Fahrzeug als „Unfallwagen“ gilt.

Wer zahlt die Wertminderung?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Wertminderung – so, wie sie auch die Reparaturkosten übernimmt. Sie müssen das Auto dafür nicht verkaufen: Der Anspruch entsteht durch den Unfall selbst, nicht erst durch einen späteren Verkauf. Wichtig ist, dass die Wertminderung in einem Unfallgutachten beziffert wird – sonst wird sie bei der Regulierung gern „übersehen“.

Wovon die Höhe abhängt

Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anfällt, richtet sich vor allem nach:

Wie die Wertminderung berechnet wird

Für die Ermittlung gibt es anerkannte Berechnungsmodelle (etwa nach Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs oder der Methode des BVSK). Kein Modell liefert eine starre Zahl – die Höhe ist immer eine sachverständige Einschätzung, die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Alter, Laufleistung und Marktlage zusammenführt. Genau dafür ist ein neutraler Sachverständiger da: Er begründet die Wertminderung nachvollziehbar, sodass sie gegenüber der Versicherung Bestand hat.

Tipp: Prüfen Sie das Regulierungsschreiben genau. Wird die Wertminderung gar nicht erwähnt oder deutlich niedriger angesetzt als im Gutachten, lohnt sich Nachhaken – oft mit Erfolg.

So setzen Sie die Wertminderung durch

  1. Unabhängiges Gutachten erstellen lassen, in dem die Wertminderung ausgewiesen ist.
  2. Den im Gutachten genannten Betrag gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
  3. Bei Kürzung oder Ablehnung nicht vorschnell nachgeben – eine sachverständige Stellungnahme oder anwaltliche Unterstützung hilft, den Anspruch durchzusetzen.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Wertminderung nur, wenn ich das Auto verkaufe?

Nein. Der Anspruch entsteht durch den Unfall. Sie erhalten die Wertminderung auch dann, wenn Sie das Fahrzeug behalten.

Gibt es Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen?

Je älter und je höher die Laufleistung, desto geringer fällt sie aus – bei sehr alten oder sehr hoch gelaufenen Fahrzeugen kann sie ganz entfallen. Eine pauschale Altersgrenze gibt es aber nicht; entscheidend ist der Einzelfall.

Zahlt die Kaskoversicherung eine Wertminderung?

In der Regel nicht. Die Wertminderung ist typischerweise ein Anspruch aus der Haftpflicht des Unfallverursachers, nicht aus Ihrer eigenen Kaskoversicherung.

Unfallschaden im Heidekreis begutachten lassen?

Ich ermittle Ihre Wertminderung neutral und nachvollziehbar – als Teil eines vollständigen Unfallgutachtens. Termine oft noch am selben Tag.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die genannten Wertgrenzen sind Richtwerte; die Beurteilung im Einzelfall kann abweichen.

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