Ein echter, anonymisierter Fall aus meiner Praxis in Celle: Nach einem unverschuldeten Unfall wurde das Heck eines Toyota Auris beschädigt. So läuft ein Unfallgutachten ab – von der Besichtigung vor Ort bis zu einem Gutachten, mit dem der Geschädigte seine Möglichkeiten kennt und informiert entscheiden kann. (Fahrzeug-, Halter- und Kennzeichendaten sind anonymisiert.)
Die Ausgangslage
Ein Toyota Auris Hybrid wurde bei einem unverschuldeten Unfall am Heck beschädigt. Nach einem solchen Unfall darf der Geschädigte seinen Sachverständigen frei wählen, und die Kosten des Gutachtens trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Ich wurde unabhängig beauftragt – allein im Interesse des Geschädigten.
Schadenaufnahme vor Ort
Zuerst habe ich den Schaden beweissicher dokumentiert: Übersichts- und Detailaufnahmen, Vermessung mit Maßstab, Prüfung der betroffenen Bauteile sowie Erfassung von Fahrzeugdaten, Ausstattung und Bereifung. Dabei werden auch bereits vorhandene Vorschäden sauber vom Unfallschaden abgegrenzt. Diese lückenlose Dokumentation ist die Grundlage dafür, dass das Gutachten gegenüber Versicherung und Anwalt Bestand hat.
Zwei Wege der Abrechnung
Unabhängig davon, was der Geschädigte vorhat, zeige ich im Gutachten immer beide Abrechnungswege auf:
- Fiktive Abrechnung: Abrechnung auf Grundlage des Gutachtens, ohne dass repariert wird.
- Reparatur in der Werkstatt: Das Fahrzeug wird repariert und die Reparatur abgerechnet. Das ist bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (100 %) möglich.
In diesem Fall wollte der Geschädigte fiktiv abrechnen. Dabei gelten Grenzen bei der Höhe der Erstattung. Wer das Fahrzeug stattdessen in der Werkstatt reparieren lässt, bekommt die Reparatur in der Regel in vollem Umfang auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Diesen Unterschied sollten Sie kennen, bevor Sie sich entscheiden. In besonderen Fällen kommt zusätzlich die 130-%-Regelung in Betracht – die erkläre ich Ihnen im Einzelfall.
Nutzungsausfall
Für die Zeit ohne nutzbares Fahrzeug steht dem Geschädigten eine Entschädigung zu – auch ohne Mietwagen. Wie sie berechnet wird, erkläre ich im Ratgeber Nutzungsausfall nach dem Unfall.
Das Ergebnis
Der Geschädigte erhielt ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten, das ihm beide Abrechnungswege klar gegenüberstellte. So konnte er seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung belastbar durchsetzen – und seine Entscheidung auf einer sicheren Grundlage treffen.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall in Celle?
In der Regel die gegnerische Versicherung. Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Sachverständigen frei wählen – mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt das Gutachten.
Was ist der Unterschied zwischen fiktiver Abrechnung und Reparatur in der Werkstatt?
Bei der Reparatur in der Werkstatt werden die erforderlichen Reparaturkosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung erstattet – bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Bei der fiktiven Abrechnung, also ohne Reparatur, gelten Grenzen bei der Höhe der Erstattung. In besonderen Fällen kommt die 130-%-Regelung in Betracht. Welcher Weg für Sie besser ist, hängt vom Einzelfall ab – lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten.
Bekomme ich auch Nutzungsausfall?
Ja. Für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht nutzbar war, steht Ihnen eine Entschädigung zu – auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen genommen haben.